Einmalig spenden
Der Hospizverein Arberland e. V. mit Sitz in Zwiesel ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient. Der Verein fördert folgenden gemeinnützigen Zweck: Öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 3 AO). Er darf für Spenden, die zu diesem Zweck zugewendet werden, Spendenquittungen ausstellen. Freistellungsbescheid vom 02.01.2020
AZ 162/109/10143-K03 Amtsgericht Deggendorf – VR 10685